Mit einem Verkehrswertgutachten wird nach gesetzlichen Vorgaben und objektiv der Marktwert einer Immobilie ermittelt. Es kommt immer dann in Betracht, wenn der Immobilienwert nachvollziehbar, ausführlich und fachlich begründet dokumentiert werden soll.
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB wird häufig bei behördlichen oder gerichtlichen Anlässen, bei Erbschaften, Scheidungen, Betreuungen, Vermögensauseinandersetzungen oder komplexeren Bewertungsfragen benötigt. Es entspricht den wesentlichen Anforderungen des BauGB und der ImmoWertV.
S-Immobiliengutachten.de erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien, Grundstücke, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser sowie Wohn- und Geschäftshäuser. Bewertet werden Lage, Grundstück, baulicher Zustand, Nutzung, Modernisierungen, Marktumfeld und alle wertrelevanten Besonderheiten der Immobilie.

