Das Kompakt-Wertgutachten bietet eine verkürzte, aber dennoch fundierte Bewertung einer Immobilie. Es ist kostengünstiger und weniger detailliert als ein Verkehrswertgutachten, liefert aber trotzdem eine verlässliche Grundlage für viele private und außergerichtliche Zwecke.
Ein Kompakt-Wertgutachten ist besonders sinnvoll, wenn Eigentümer, Käufer, Verkäufer oder Beteiligte eine nachvollziehbare Einschätzung zum Immobilienwert benötigen, ohne den vollen Umfang eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB zu beauftragen. Typische Anlässe sind Verkaufsplanung, Kaufentscheidung, interne Vermögensübersicht, Verhandlungen oder eine erste sachverständige Orientierung.
Aufgrund seines reduzierten Umfangs erfüllt ein Kompakt-Wertgutachten meist nicht die Anforderungen, die von Gerichten, Behörden und Ämtern gestellt werden. Für solche Anlässe kann ein ausführliches Verkehrswertgutachten erforderlich sein. Wir beraten Sie individuell, welche Gutachtenform zu Ihrem Anliegen passt.

