Kurzgutachten
Umfang in der Regel 15 bis 20 Seiten
Außergerichtliche Akzeptanz
Das Kurzgutachten befasst sich mit dem Verkehrswert der Immobilie, der berechnet und sachverständig plausibilisiert wird.
Umfang in der Regel 15 bis 20 Seiten
Außergerichtliche Akzeptanz
Das Kurzgutachten befasst sich mit dem Verkehrswert der Immobilie, der berechnet und sachverständig plausibilisiert wird.
Umfang in der Regel 30 bis 40 Seiten zzgl. Anlagen
Außergerichtliche und gerichtliche Akzeptanz
Das Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) befasst sich mit dem Verkehrswert der Immobilie, der sachverständig und durch umfangreiche Recherche plausibilisiert wird, sowie mit dem Wert grundstücksgleicher Rechte.
Umfang in der Regel 15 bis 20 Seiten
Außergerichtliche Akzeptanz
Das Kurzgutachten befasst sich mit dem Verkehrswert der Immobilie, der berechnet und sachverständig plausibilisiert wird.
Umfang in der Regel 30 bis 40 Seiten zzgl. Anlagen
Außergerichtliche und gerichtliche Akzeptanz
Das Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) befasst sich mit dem Verkehrswert der Immobilie, der sachverständig und durch umfangreiche Recherche plausibilisiert wird, sowie mit dem Wert grundstücksgleicher Rechte.
Zunächst einmal sollte man wissen, was generell ein Gutachten ist. Im Allgemeinen ist ein Gutachten ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage. Im Gutachten zieht der Sachverständige Schlussfolgerungen, erläutert Erfahrungssätze oder stellt aufgrund von Erfahrungssätzen Tatsachen fest.
Ein Verkehrswertgutachten speziell entspricht den wesentlichen Anforderungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und befasst sich insbesondere mit dem Verkehrswert, oder auch Marktwert, von bebauten und unbebauten Grundstücken im Sinne des § 194 Baugesetzbuch. Es eignet sich vorwiegend für Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser, Eigentumswohnungen, Grundstücke und Mehrfamilienhäuser.
Das Gutachten beinhaltet neben einigen Formalitäten und dem Auftrag eine Dokumentation des Sachverhalts, eine fachliche Untersuchung sowie ein Ergebnis und Schlussfolgerungen hieraus. Die grundlegenden Eigenschaften eines Gutachtens lassen sich mit den Begriffen „Klarheit“, „Unparteilichkeit“ und „Folgerichtigkeit“ am besten beschreiben.
Ein schriftliches Verkehrswertgutachten umfasst in der Regel ca. 30 bis 40 Seiten inklusive der Berechnung des Immobilienwertes nach den gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsverfahren sowie einer Bild- und Textdokumentation.
Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens kann die unterschiedlichsten Gründe haben. Die häufigsten Anliegen sind:
• Erbschaften und Schenkungen
• Scheidungen und Trennungen
• Immobilienkauf und -verkauf
• Hilfestellung für finanzielle Entscheidungen
• Rechtsstreitigkeiten
• Steuerliche Aspekte
Für die Form des Gutachtens sind jedoch nicht nur persönliche Aspekte entscheidend, sondern auch wofür das Gutachten benötigt wird. Es ist also individuell zu erörtern, ob man das Gutachten für sich selbst oder beispielsweise zur Vorlage bei einem Gericht oder dem Finanzamt benötigt. Generell ist es jedoch ratsam, bei sämtlichen finanziellen Entscheidungen rund um die Immobilie die Expertise eines Gutachters einzuholen. Dieser unterstützt und hilft dabei, die richtige Entscheidung zu treffen.