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Häufige Fragen
Kurze Antworten zur Anfrage eines Immobiliengutachtens, zu benötigten Angaben, Unterlagen, Regionen und Kontaktmöglichkeiten.
Sie können S-Immobiliengutachten.de telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular erreichen. Für eine erste Einordnung sind Angaben zur Immobilie, zum Standort, zur Objektart und zum Bewertungsanlass hilfreich.
Hilfreich sind Adresse oder Ort der Immobilie, Objektart, Bewertungsanlass, gewünschter Gutachtenumfang, vorhandene Unterlagen und ein bevorzugter Zeitraum für Rückmeldung oder Objekttermin.
Ja. Über die Kontaktseite können Sie ein Angebot für ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, ein Kompakt-Wertgutachten, eine Marktwertermittlung oder eine andere passende Bewertungsleistung anfragen.
Anfragen sind insbesondere für Immobilien in Mannheim, Weinheim, Heidelberg, Ludwigshafen und der Metropolregion Rhein-Neckar möglich. Je nach Objekt und Bewertungsanlass können auch weitere Orte in der Umgebung geprüft werden.
Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten können nach Absprache möglich sein. Am besten nennen Sie bei Ihrer Anfrage direkt passende Zeitfenster und den gewünschten Anlass der Bewertung.
Für eine erste Einschätzung sind Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, Baujahr, Modernisierungsnachweise und bei vermieteten Immobilien Mietverträge hilfreich. Die konkret benötigten Unterlagen hängen vom Bewertungsumfang ab.
Nach Eingang Ihrer Anfrage erfolgt die Rückmeldung in der Regel so zeitnah wie möglich während der Geschäftszeiten. Je vollständiger die Angaben zur Immobilie sind, desto besser kann der passende Leistungsumfang eingeschätzt werden.
Für die erste Einordnung Ihrer Anfrage sind Standort, Objektart, Bewertungsanlass und gewünschter Gutachtenumfang besonders hilfreich.
E-Mail schreibenS-Immobiliengutachten
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Stand der Erklärung: 3. November 2026
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