Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten kann die tatsächlich verbleibende Nutzungsdauer einer Kapitalanlage-Immobilie sachverständig bewertet werden. Das kann insbesondere bei älteren vermieteten Immobilien relevant sein, wenn die steuerliche Abschreibungsdauer geprüft und gegebenenfalls angepasst werden soll.
Die Ermittlung der Restnutzungsdauer dient der fachlichen Einordnung, wie lange ein Gebäude wirtschaftlich voraussichtlich noch genutzt werden kann. Daraus kann sich eine verkürzte Abschreibungsdauer ergeben, die bei vermieteten Immobilien steuerlich von Bedeutung sein kann. Die konkrete steuerliche Bewertung sollte immer mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
Die Erstellung eines Restnutzungsdauer-Gutachtens erfolgt über unseren Partner CERTA GmbH. Dabei profitieren Eigentümer und Kapitalanleger von der Expertise zertifizierter Sachverständiger, einer strukturierten Prüfung und einer professionellen Begleitung durch ein qualifiziertes Expertenteam.

