Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag und dokumentiert die Herleitung fachlich nachvollziehbar. Es kommt insbesondere dann in Betracht, wenn eine ausführliche und begründete Wertermittlung benötigt wird.
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB kann bei behördlichen oder gerichtlichen Anlässen, bei Erbschaften, Scheidungen, Betreuungen, Vermögensauseinandersetzungen oder komplexeren Bewertungsfragen in Betracht kommen. Welche formalen Anforderungen gelten, richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren und der zuständigen Stelle.
S-Immobiliengutachten.de erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien, Grundstücke, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser sowie Wohn- und Geschäftshäuser. Bewertet werden Lage, Grundstück, baulicher Zustand, Nutzung, Modernisierungen, Marktumfeld und alle wertrelevanten Besonderheiten der Immobilie.
